• der Beratungslehrkräfte sind: Diagnosen zu erstellen die Hinweise zur weiteren Förderung oder Therapie innerhalb und außerhalb der Schule führen, sowie die Lehrkräfte der allgemein bildenden Schulen, und die Eltern zu Fragen der Erziehung und schulischen Förderung zu beraten
  • zeitlich begrenzte Förderung in der allgemein bildenden Schule
  • die allgemein bildenden Schulen bei der Beschaffung geeigneter Lernmittel zu beraten

  • berät Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Klassenteams, Jahrgangsteams

ZIEL der Tätigkeit des Beratungs- und Förderzentrum ist es, den Verbleib der SchülerInnen in den allgemein bildenden Schulen zu ermöglichen. Dabei kann je nach Diagnose und Indikationsstellung auch die Notwendigkeit einer vorübergehenden Hilfe (Förderung) angezeigt sein.

In enger Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst, den Erziehungsberatungsstellen, den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe , den sozialen, ärztlichen und therapeutischen Diensten oder anderen Beratungs- und Förderzentren werden Präventiv – Maßnahmen geplant, begleitet und evaluiert. Vorbeugende Intervention ist unsere Aufgabe, Ziel und Programm.

Das Beratungs- und Förderzentrum fungiert als Diagnose- und Beratungszentrum in Fragen (sonder-)pädagogischer Förderung.